Bis zu 74 Prozent Kirchensteuer lassen sich einsparen
Die EKHN kommt evangelischen Kirchenmitgliedern entgegen, die ihren Arbeitsplatz verloren und eine Abfindung erhalten haben. Sie erhalten die Hälfte der Kirchensteuer zurück, die auf eine besteuerte Abfindung erhoben wurde. Das ist allerdings noch nicht alles: Wer in seiner Steuererklärung die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe angibt, kann insgesamt bis zu 74 Prozent der Kirchensteuer zurückbekommen.
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