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Losung und Lehrtext für Samstag, 19. Mai 2012:

So sollst du nun wissen, dass der HERR, dein Gott, allein Gott ist, der treue Gott, der den Bund und die Barmherzigkeit bis ins tausendste Glied hält denen, die ihn lieben und seine Gebote halten.
5.Mose 7,9

Dass einige nicht treu waren, was liegt daran? Sollte ihre Untreue Gottes Treue aufheben? Das sei ferne!
Römer 3,3-4
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Am 21. Juni entstehen in allen Gemeinden der neue Kirchenvorstände

Kirchenpräsident Dr. Volker Jung hat zur Teilnahme an der Wahl der Kirchenvorstände am , den 21. Juni, aufgerufen und appelliert an alle Kirchenmitglieder: „Gehen Sie wählen. Geben Sie den Kandidatinnen und Kandidaten, die in Ihrer Verantwortung übernehmen wollen, eine gute demokratische Legitimation. Geben Sie den Menschen, die bereit sind, ihre Zeit und ihre Kompetenz für die Leitung Ihrer einzubringen, einen kräftigen Rückenwind. Durch Ihre Wahlbeteiligung Sie ein Stück Reformation, nämlich die grundlegende Idee, die Jesu Christi von den Menschen vor Ort her zu denken, von den Gemeinden her.
Gehen Sie wählen, auch wenn sie meinen, die Kandidatinnen und Kandidaten nicht genug zu kennen. Sie können trotzdem dafür sorgen, dass Junge und Alte, und Männer, Alteingesessene und Neubürger und möglichst viele Berufsgruppen angemessen vertreten sind.
Gehen Sie wählen, auch wenn Sie meinen, dass in der Gemeinde auch ohne Ihre Stimme alles gut läuft. Das ist nicht selbstverständlich. Ein gutes Gemeindeleben bedarf kluger Köpfe, die Sie gewählt haben.“

Zu wählen sind in der EKHN circa 13.500 Kirchenvorstandsmitglieder, die ab 31. Oktober 2009 für sechs Jahre die Verantwortung für ihre mit übernehmen. Die Anzahl der Mandate liegt zwischen vier und 21, je nach der Größe der Gemeinde. In der EKHN ist der das oberste Leitungsorgan der Kirchengemeinde. Er vertritt sie in geistlichen und rechtlichen Fragen, wählt Pfarrerinnen und , ist gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich, beschließt den Haushalt und verwaltet die .

Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten einer Gemeinde angehören. Von den 1,78 Millionen Kirchenmitgliedern der EKHN trifft dies auf über 1,5 Millionen Personen zu.

Weitere zur Wahl unter http://www.kirchenwahl2009.de.

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