Anlässlich des 60. Jahrestagung der Verkündung des Grundgesetzes hat sich der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Huber, an prominenter Stelle geäußert. In seiner „Hinführung“ im Ökumenischen Gottesdienst am 22. Mai würdigte Huber den Wert der Verfassung, als ein Korpus, das sich nicht am „Recht des Stärkeren“ orientiere, sondern an der „Stärke des Rechts“. Außerdem gab es ein gemeinsames Wort des Ratsvorsitzenden und des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, zum Jubiläum des Grundgesetzes unter der Überschrift „Die Balance von Kontinuität und Wandel wahren“.
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